Maßüberschreitung Breite

Verhaltenstips für Verkehrsteilnehmer

Ab einer Breite von 2,75m ist ein solcher Transport genehmigungspflichtig. Bis zu 3,00m Breite ist kaum von einer Behinderung oder Gefährdung des übrigen Verkehrs auszugehen.

Ausserhalb der Autobahn:

Diese Transporte stellen die größte Gefährdung des übrigen Verkehrs dar. Insbesondere während der Dunkelheit, da bis kurz vor der Begegnung nicht absehbar ist, wie breit der Transport wirklich ist. Diese Transporte sind mit sogenannten Breitentafeln gesichert, die die ungefähre Breite des Fahrzeugs markieren. Diese bieten einen ungefähren Anhaltspunkt, wie weit das Fahrzeug in Ihre Fahrbahn ragt. Es kann enger werden als Sie es zunächst vermuten.

Ab 3,00m bis 3,50m Breite passt ein solcher Transport meist nicht mehr auf seine Fahrspur. Er wird dann von einem Begleitfahrzeug nach vorne gesichert. Es ist also damit zu rechnen, das Teile des Fahrzeugs oder der Ladung in Ihre Fahrbahn reinragen. Weiterhin kann der Zug wegen Spurrillen oder Ähnlichem leicht ins Schlingern kommen, welches Ihre Fahrbahnbreite noch weiter einschränkt. Das Begleitfahrzeug kann (muss aber nicht) auf Breite des Transports fahren. Das gibt Ihnen ggf. schon mal einen Anhaltspunkt was da auf Sie zu kommt

Ab 3,50m Breite wird der Transport ausserhalb der Autobahn durch die Polizei mit Blaulicht und der roten Leuchtschrift Überbreite nach vorne gesichert. Sie können dann mit Sicherheit davon ausgehen, das Ihnen kaum mehr Platz auf Ihrem Fahrstreifen bleibt.

Auf der Autobahn:

Ab einer Breite von 3,75m bis 4,5m werden solche Transporte im Allgemeinen von Begleitfahrzeugen ohne WVZ begleitet. Da der Hauptfahrstreifen meist nicht breiter als 3,50m sind, kann es hier schon zu Einengung des Nebenfahrstreifens kommen, dies insbesondere auf Höhe von Ab- und Einfahrten, Raststätten oder Parkplätzen, wenn sich dort andere Fahrzeuge befinden. Das gleiche gilt wenn Fahrzeuge auf dem Pannenstreifen stehen.

Ab einer Breite von 4,50m bis 5,50m werden solche Transporte von einem Begleitfahrzeug mit WVZ begleitet. Hier ist davon auszugehen, dass der Zug deutlich und ständig in den Nebenfahrstreifen  hineinragt. Ggf. wird das Begleitfahrzeug dann Zeichen 101 oder Zeichen 277 (LKW-Überholverbot) gesetzt haben, da ein gefahrloses Überholen für LKW wegen der geringen verbleibenden Breite des Nebenfahrstreifens meist nicht mehr gewährleistet ist. Im Übrigen kann es zu sehr gefährlichen Situationen kommen wenn z.B. ein Fahrzeug auf dem Pannenstreifen steht, der Transport also ausweichen muss und sich ein LKW neben diesem auf dem Nebenfahrstreifen befindet. Das Begleitfahrzeug wird meist auf Breite des Transportes fahren, auch wenn dies bedeutet, dass es teilweise den Nebenfahrstreifen nutzt. In den Fällen, wo ein gefahrloses Überholen selbst für PKW nicht mehr gewährleistet werden kann, wird das Begleitfahrzeug das Zeichen 276 setzen und auf der Nebenfahrspur fahren.

Ab einer Breite von 5,50m wird ein solcher Transport auch auf der Autobahn zusätzlich zum Begleitfahrzeug mit WVZ von der Polizei begleitet, da ein Überholen auf Strecken die zweispurig ausgebaut sind gar nicht mehr und auf Strecken die dreispurig ausgebaut sind nur eingeschränkt möglich ist.

Was bedeutet das nun für Sie als Verkehrsteilnehmer?

Ausserhalb der Autobahn:

Wenn Sie einem solchen Transport begegnen fahren Sie äusserst rechts bleiben Sie ggf. stehen, insbesondere dann, wenn Ihnen das Begleitfahrzeug oder die Polizei schon auf Ihrer Spur entgegen kommt. Sollte der Transport von der Polizei begleitet werden, suchen Sie sich frühzeitig eine Stelle rechts der Fahrbahn und bleiben Sie soweit wie möglich ausserhalb der Fahrbahn stehen. Wenn sich kein Platz findet um die Fahrbahn zu verlassen, achten Sie darauf das sich an der Stelle wo Sie anhalten auf der gegenüberliegenden Seite kein Hinderniss (Baum, Schild, Ampel oder ähnliches) befindet.

Auch wenn Sie den Transport selbst noch nicht sehen, widerstehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit dem Drang weiter zu fahren. Der Transport kommt bestimmt und dann wird’s richtig eng.

Auf der Autobahn:

Halten Sie ausreichenden Sicherheitsabstand zum Begleitfahrzeug.

Halten Sie sich strikt an die Verkehrszeichen, die von der WVZ abgestrahlt werden. Selbst dann wenn scheinbar genug Platz wäre den Transport zu passieren. Das Begleitfahrzeug setzt die Verkehrszeichen nicht, um Sie nach Kräften zu behindern, sondern um Sie vor Schaden zu bewahren.

Widerstehen Sie der Versuchung das Überholverbot über Parkplätze oder Rastplätze zu umgehen. Sie gefährden sich und Andere im höchsten Maße.

Wenn sie einen Transport, bei dem das Begleitfahrzeug das Zeichen 277 oder 101 abstrahlt und dabei den Nebenfahrstreifen in Anspruch nimmt, passieren wollen, sollten Sie soweit wie irgend möglich links fahren.

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