Der Großraum- oder Schwertransport stellt eine Sondernutzung unserer Verkehrsinfrastruktur dar. Es handelt sich hier um  Transporte, deren Ausmaße über die in der StVO festgelegten Maße hinaus gehen. Sei es in der Länge, der Breite, dem Gewicht oder einer Kombination. Jede dieser Maßüberschreitungen hat seine eigenen Probleme und soll daher in einer eigenen Rubrik behandelt werden. Es treten meist mehrere Maßüberschreitungen bei Transporten auf. Dann gelten natürlich die entsprechenden Kombination der Gefährdungen.

Grundsätzlich gilt, werden die in der StVO festgelegten Grenzen überschritten, ist eine Genehmigung der Strassenverkehrsbehörde notwendig. In dieser wird u.a. der Fahrtweg und die Fahrzeiten des Transportes festgelegt, von denen dieser nicht abweichen darf. Auch nicht wenn die Strecke beispielsweise durch Stau, Baustellen oder gar Vollsperrungen nicht mehr passierbar ist.

Des Weiteren legt die Behörde auch fest, ob eine Begleitung durch ein Schwertransportbegleitfahrzeug (BF3/BF2) notwendig ist.

Ein BF2-Fahrzeug ist ein privates Fahrzeug, welches mit Rundumleuchten ausgestattet ist. Es hat Funkverbindung zum Transport. Es soll andere Verkehrsteilnehmer warnen, dass sich hier ein für sie potentiell gefährliches Fahrzeug auf der Strasse befindet. Es befindet sich auf allen Strassen ausserhalb der Autobahn meist vor und auf der Autobahn(oder Autobahn ähnlichen Strassen)hinter dem Transport,  um den entgegenkommenden oder nachfolgenden Verkehr zu warnen.

Ein BF3-Fahrzeug ist zusätzlich noch mit Sicherungsausrüstung, einer Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ) ausgestattet und mit einem für die Begleitung von Schwertransporten geschultem Fahrer besetzt. Die WVZ gestattet das Abstrahlen von drei Verkehrszeichen nach hinten. Diese Verkehrszeichen gehen ortsfesten Zeichen vor und sind ebenso verbindlich.

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BF3-101

BF3 mit Zeichen 101 in der WVZ

 Zeichen 101       Gefahrenstelle

Zeichen 276       Allgemeines Überholverbot

Zeichen 277       Überholverbot für LKW ab 3,5t zulässigem Gesamtgewicht

Manche Wechselverkehrszeichenanlagen erlauben auch das Abstrahlen dreier gelber, sich aufbauender Pfeile nach rechts oder links im Wechsel mit Zeichen 101. Diese dienen der Sicherung des Transportes wenn er liegen geblieben ist, extrem langsam (unter 30 km/h) auf der Autobahn unterwegs ist oder gerade auf die Autobahn auffährt. Sie sollten dann mit einem stehenden Hinderniss rechnen. Auf der Autobahn sollten Sie frühzeitig die Fahrspur wechseln oder auf anderen Strassen das Hinderniss auf der angegebenen Seite passieren.

Diese Pfeile hat aber nicht jede Anlage zur Verfügung. Insofern sollten Sie sich einem Schwertransport, dessen Begleitfahrzeug das Zeichen 101 abstrahlt mit erhöhter Aufmerksamkeit, vermindertem Tempo und Bremsbereitschaft nähern.

Das Zeichen 276 gilt auch dann, wenn der Transport vor Ihnen steht. Der Transport kann und das Begleitfahrzeug darf dann nicht passiert werden.

Auch wenn Sie es eilig haben macht es keinen Sinn sich darüber hinweg zu setzen. Denn weiter kommen Sie doch nicht. Sie behindern ggf. die Transportmannschaft bei ihrer Arbeit und so dauert es dann noch länger bis sich der Transport wieder in Bewegung setzt. Es macht auch keinen Sinn sich zwischen das Begleitfahrzeug und den Transport zu setzen. Denn das Begleitfahrzeug sichert den Transport und hilft dem Fahrer des Transportes bei Manövern. Diese Aufgabe kann der Fahrer des Begleitfahrzeuges aber nur wahrnehmen, wenn er unmittelbar hinter dem Transport fährt. Es kann dann also - insbesondere an Engstellen oder Autobahnabfahrten - passieren, dass der Transport anhält und erst weiterfährt, wenn Sie dort weg sind. Ein Ärgernis für alle Beteiligten.

Sie sollten - auch wenn es schwerfällt - den Anweisungen der Transportmannschaft folge leisten. Sie erleichtern ihnen die Arbeit und so kann es dann schnellst möglich weiter gehen. Alle an einem solchen Transport Beteiligten sind bemüht die anderen Verkehrsteilnehmer so wenig wie möglich zu behindern. Nur eines geht nicht: Der Transport kann sich nicht in Luft auflösen.